1000 Pillen wirkungsloses XTC
In Neuenstein wurde nach stimme.de ein 22-Jähriger mit 1000 Ecstasytabletten aufgegriffen.
Diese Tabletten wurden im Labor untersucht. Diese Untersuchung ergab dann jedoch, dass die Tabletten keinerlei Wirkstoff enthielten.
Gut für den festgenommenen könnte man denken. Falsch! Er hatte nämlich bereits angegeben, dass es sich um Ecstasy handle und er dieses weiterverkaufen wolle. Dumm gelaufen, denn:
BtMG §29
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
Im Klartext: Für den Verkauf von legalen Stoffen kann man genau so belangt werden, als wenn es illegale wären, sobald man diese als solche ausgibt. Hätte er also geschwiegen, hätte er gute Chancen gehabt, auch wenn er selbst nichts davon wusste.
Was lernen wir also mal wieder: Sage nichts ohne deinen Anwalt und verweigere die Aussage.