Betrunken und auf Drogen Fahrrad fahren?

11. Februar 2010 | Von | Kategorie: Aktuelles

Keine schöne Begegnung

Wer etwas getrunken hat und rücksichtsvoller Weise sein Auto stehen lässt und aufs Rad umsattelt, macht möglicher Weise einen großen Fehler. Die Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille. Mit diesem Wert sollte man sich also nicht erwischen lassen. Aber auch schon ein wenig Alkohol kann große Probleme bringen.

  • Ab 0,3 Promille schon verliert man seinen Versicherungsschutz und kassiert sogar 7 Punkte inkl. Führerscheinetzug und Geldstrafe.
  • Ab 1,6 Promille ist man dann auch ohne Unfall seinen Lappen los.

Aber jetzt mal realistisch: Wenn man mit diesen ganzen Repressialien auch auf dem Fahrrad rechnen muss, warum sollte man dann nicht direkt das Auto nehmen. Ist dann ja auch egal, oder? Das liegt wohl im moralischen Ermessen des einzelnen. Abwegig ist der Gedanke jedoch nicht.

Tatsache ist aber auch, dass man in Deutschland als Fahrradfahrer bisher von der Polizei weitestgehend in Ruhe gelassen wird. Wenn man nach der Party also das Licht am Radl anmacht und keine heftigen Schlangenlinien fährt, wird man von der Polizei ziemlich sicher in Ruhe gelassen.

Drogen sollte man sich im Straßenverkehr jedoch generell verkneifen. Ein Drogentest zur falschen Zeit und man ist den Führerschein los. Ledigliches Mitführen von Drogen reicht ebenfalls schon. Dazu noch ein Schreiben welches ein LDT-User erhielt.

Sehr geehrter Herr xxx,

die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

Am 04.10.2008 gegen 22:30 Uhr führten Sie am yyy(Ort) eine Tüte mit 14,8 g Samen der Pflanze Sandmalve (Sida Cordifolia) mit sich.

Dieser Samen ist stark ephedrinhaltig, wobei 10g Samen im Schnitt 100mg Ephedrin enthalten. Ephedrin ist ein Grundstoff für die Herstellung von Liquid-Amphetamin, Crystal oder Herbal-Ecstasy.

Wie Sie wussten, befanden Sie sich nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Besitz dieser Samen.

Sie haben daher gegen §§ 3, 1 des Grundstoffüberwachungsgesetz verstoßen.
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Darauf folgte dann das Schreiben der Führerscheinstelle

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Sehr geehrter Herr xyz,

nach den uns vorliegenden Unterlagen sind Sie Konsument von einer ephedrinhaltigen Substanz. Schon alleine der einmalige Konsum dieser sog. “harten Drogen” machen den Konsumenten ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

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